FAQ – Fragen und Antworten

Allgemein

Die Mitarbeitenden des Case Managements sind Ihre ersten Ansprechpartner:innen.

Sie können die ersten Kontakte persönlich nach vereinbartem Termin, telefonisch oder per E-Mail herstellen.

Eine körperliche oder kognitive Behinderung bzw. eine psychisch / emotionale Einschränkung muss vorliegen.

In der gemeinsamen Beratung mit Ihnen, dem Case Management und den Unterstützern vor Ort lernen Sie die ambulanten oder die Angebote der besonderen Wohnformen kennen.

Die Wohngruppen können nach Vereinbarung besucht werden. Manchmal ist Besuch mit Übernachtung möglich und sinnvoll.

Ja, es werden unterschiedliche Möglichkeiten angeboten.

mein weg Erwachsene

Mitarbeiter:innen aus den Wohngruppen und dem Case Management prüfen, wo ein Platz frei ist und ob dieser geeignet ist. Geeignete Plätze werden vorgeschlagen.

Wenn Zimmer verfügbar sind und die Art der Leistung zum verfügbaren Zimmer passt.

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) ist der Leistungsträger für Menschen mit Beeinträchtigung. Wir stimmen alle Angebote und die Entwicklung mit dem LWV ab. In enger Zusammenarbeit mit Ihnen und dem LWV finden wir den gemeinsamen Weg zur Finanzierung der Unterstützungsangebote. Die sozialrechtliche Grundlage für unsere Teilhabeleistungen bildet das Sozialgesetzbuch 9 (SGB 9).

Die Bezugsmitarbeiter:innen stehen Ihnen vor Ort in Ihren Wohneinrichtungen als Kontaktpersonen zur Verfügung.

Die Eingliederungshilfe (SGB IX) bildet die sozialrechtliche Grundlage für die Leistungen zur Teilhabe. Es wird unterschieden zwischen ambulanten Leistungen und den Leistungen im Rahmen der Besonderen Wohnformen.
Die unabhängige Teilhabeberatung steht Ihnen ebenfalls für eine individuelle Beratung zur Verfügung, (www.bsbh.org) und (www.teilhabeberatung.de).

mein weg Kinder und Jugendliche

Das Jugendamt oder das Sozialamt je nach Bedarf und Art der Einschränkung.

In der Regel schon. Im Ausnahmefall wird geprüft, ob ein Platz zur Verfügung gestellt werden kann, wenn gleichzeitig eine Kooperationsklasse besucht wird.

Wenn behinderungsbedingt der Bedarf besteht.

Bis höchstens 11 Kinder und Jugendliche wohnen in einer Wohngruppe. In den Intensivgruppen wohnen bis zu 6 Kinder und Jugendliche.

An den Wochenenden und in den Ferien fahren die Kinder aus dem Internat nach Hause. Besuche werden miteinander abgesprochen.

In allen Gruppen sind Kinder verschiedenen Alters.

DIe Urlaube verbringen die Kinder mit ihren Familien. Für einzelne Gruppen bieten kleine Freizeiten an.